1. Allgemeine Regeln zum Bilderupload

Unsere Bildredaktion hat sich an die gesetzlichen Rahmenbedinungen zu halten. Sie als Künstler haben Rechte, die Ihnen als Urheber der Bilder zustehen. Allerdings haben Sie auch gewisse Pflichten als Anbieter von Bildmaterial. Mit dieser Übersicht vermitteln wir Ihnen Grundkenntnisse zum Bildrecht. Bitte halten Sie sich unbedingt an diese Regeln, die wir sehr streng ausgelegen, um Konflikte mit dem Gesetz zu vermeiden.

Dieses rechtliche Tutorial stellt allerdings keine rechtliche Beratung dar.

Die Fine Art Print GmbH übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Interpretation dieser Hinweise. Wir empfehlen die Lektüre der einschlägigen Rechtsliteratur und anderen Quellen.

Folgende Bilder sind auf fineartprint.de nicht erlaubt:

  • Bilder, die Sie nicht selbst aufgenommen/angefertigt haben
  • Ein Bild, dass sie woanders gefunden haben ( aus dem Internet, in einem fremden Album oder Buch )
  • Bilder aus anderen Bildarchiven
  • Modifizierte Bilder, die originär von anderern Urhebern stammen und deren schriftliche Einwilligung zur Bearbeitung nicht vorliegt.
  • Bilder mit pornografischen, rassistischen oder diffamierenden Motiven
  • Bilder, die gegen gesetzliche Regelungen aus den nachfolgenden Kapiteln verstoßen

2.1 Erlaubte Sachfotos

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie Sachfotos in unserer Community einstellen möchten:

a) Erlaubt, ohne Zustimmung des Eigentümers

  • Gebäude/Objekte

    Sie dürfen Aufnahmen von Gebäude/Objekte ohne Zustimmung des Besitzers in unsere Community einstellen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf öffentlichen Grund befinden ( Straße, Gehsteig, freie Natur ) und keine "Hilfsmittel" für die Aufnahme einsetzen ( z.B. Leiter, Podest, Teleobjektiv, Fernglas etc. ).

    Achtung:
    folgende Lokalitäten zählen NICHT als öffentlicher Grund: Sporthallen/Stadien, Museen, Bahnhöfe, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Einkaufsläden, Zoos etc. - d.h. wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf diesem Gelände befinden, benötigen Sie für die Veröffentlichung einen Propertyrelease-Vertrag.

    Befinden sich zusätzlich Personen auf den Fotos, benötigen Sie von jeder einzelnen Person eine schriftliche Einverständniserklärung ( Modelrelease ).

  • Gegenstände, Produkte

    Diese dürfen Sie für die kommerzielle Verwendung in unserer Community einstellen, wenn

    • keine Markenlogos zu erkennen sind und
    • die Produkte keinen Designschutz/Geschmacksmusterschutz genießen
      ( z.B. neuere Laptops, Handys, Autos, etc. ).

    Ansonsten sind diese Aufnahmen nicht verwendbar!

b) Nur mit Zustimmung des Eigentümers/Herstellers

  • Aufnahmen von Privatgrund aus, Innenaufnahmen von Gebäuden

    Wenn Sie sich auf Privatgrund befinden und von dort aus Gebäudeaußen- oder Innenaufnahmen machen, dürfen Sie diese nur dann in die Community einstellen, wenn Sie ein Propertyrelease-Vertrag des Eigentümers besitzen.

    Achtung: zu Privatgrund zählen u.A. Sporthallen/Stadien, Museen, Bahnhöfe, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Einkaufsläden, Zoos, Konzerte etc. - d.h. bei Innenaufnahmen benötigen Sie auch dort einen Propertyrelease-Vertrag.

  • Produkte mit Markenschutz/Designschutz/Geschmacksmusterschutz

    Aufnahmen von Produkten mit Markenlogos bzw. geschütztem Design ( z.B. Markenkleidung, Computer, Handy, Autos, Barbie-Puppen, Coca-Cola-Flaschen, Designer-Möbel etc. ) dürfen Sie nur dann kommerziell in die Community einstellen, wenn Sie für das jeweilige Produkt ein Propertyrelease-Vertrag des Herstellers besitzen.

  • Nicht dauerhafte Kunstwerke

    Aufnahmen von Kunstwerken, die nur für einen bestimmten Zeitraum geschaffen wurden ( z.B. Christos "Verhüllung des Reichstages" ) dürfen Sie nur dann in die Community einstellen, wenn Sie dafür ein Propertyrelease-Vertrag des Künstlers besitzen.

2.2 Verbotene Sachfotos

Behörden: Gerichtsverhandlungen, Aufnahmen des Angeklagten, Aufnahmen IN Gerichtsgebäuden, Strafvollzugsanstalten und Behörden, Amtsgebäuden, Aufnahmen von Polizisten.
Militärische Anlagen ( z.B. Militärflughafen, Kasernen, Marinestützpunkte ) und Wehrmittel ( z.B. Militärfahrzeuge, Waffen, Radargeräte, Funkgeräte )
Luftaufnahmen: Aufnahmen aus der Luft, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder in die Privatsphäre eingreifen, z.B. Garten und private Parks. Die Motive müssen erkennbar sein.
Darstellung von Marken: Wenn die Marke wesentlicher Bestandteil des Motivs ist.
Persönlichkeitsrecht: Konflikt mit den Persönlichkeitsrechten der Eigentümer, z.B.
  • Name am Türschild
  • Kfz-Kennzeichen
  • Privat- oder Ferienhaus von "öffentlichen Personen"
  • Sonstige Umstände, die einen Rückschluss auf eine Person zulässt
Privatsphäre: Die Herstellung von Aufnahmen aus der Privatsphäre ist rechtswidrig ( z.B. durchs Fenster, in den Garten ).
Hausrecht: Aufnahmen auf Privatgelände sind erlaubnispflichtig. Genehmigungen können angefragt oder erworben werden, ggf. Auflagen prüfen, die eine kommerzielle Veröffentlichung verbieten könnten. Zu Privatgelände gehören insbesondere Aufnahmen innerhalb von Gebäuden (Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatgebäude, Stadion, Supermarkt, etc.). Erkundigen Sie sich deshalb immer, ob Sie kommerziell fotografieren dürfen, wenn Sie in Gebäuden fotografieren.
  • zoologische Gärten
  • Bahnhöfe
  • Betriebsgelände
  • Veranstaltungen jeglicher Art ( Sport, Ausstellungen, Theater, Konzerte, etc. )
  • innerhalb von Gebäuden oder sonstigen Räumen ( Supermarkt, Laden, Stadion, etc. )
Bilder, die das Hausrecht betreffen (Konzerte, Fußballspiele, Supermarkt, etc.), dürfen nur hochgeladen werden, wenn eine ausdrückliche und/oder schriftliche Genehmigung der Betreiber vorliegt ( z.B. als Pressefotograf )!

Urheberrechtliche geschützte Gegenstände
  • "Bild-vom-Bild"
  • Kunstwerke und geschützte Bauwerke ( z.B. Eiffelturm bei Nacht )
  • Illustrationen, Dokumente und Screenshots
  • Eigene Urhebervermerke
  • abfotografierte Dokumente, Stadtpläne
  • Künstlerisch gestaltete Gebrauchsgegenstände und Produkte ( patentiert und eingetragen ), z.B. ( Comic- ) figuren. Hinweise stehen auf der Verpackung.
Eiffelturm bei Nacht ist vorübergehendes Kunstwerk ( Rechte liegen beim Betreiber ) Bild-von-Bild Illustration von einem Bild, dessen Urheber man nicht ist. Urhebervermerk auf dem Bild
Abfotografierte Dokumente oder Stadtpläne Geschütztes Design, z.B. Barbiepuppen  

Ausnahmen, die von den oben genannten Regelungen nicht betroffen sind.
Folgende Motive dürfen Sie fotografieren:
Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden. Z.B. fotografische Abbildung von Kunstwerken an öffentlichen Orten, wie z.B. Statuen, Brunnen, aber auch Fassadenmalereien und Bauwerken (Fassaden). Nur die äußere Ansicht, nicht Innenhöfe, etc.

3.1 Erlaubte Personenfotos

Personenfotos sind ein heikles Thema. Deshalb werden diese von Fine Art Print nur angenommen, wenn folgende Bestimmungen eingehalten werden:

Kommerzielle Verwendung

Sobald eine oder mehrere Personen (Anzahl spielt keine Rolle) auf einem Foto zu erkennen sind, benötigen Sie von jeder dieser Personen eine schriftliche Einverständniserklärung ( Model Release ). Dies gilt für jede Person, die sich auf dem Foto wiedererkennen könnte. Wenn die abgelichtete Person unter 18 Jahre ist, so muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

ACHTUNG:

  • Wird ein Personenfoto kommerziell veröffentlicht, ohne dass ein Einverständnis der abgelichteten Person vorliegt, so liegt eine Straftat vor!

  • es muss nicht zwangsläufig das Gesicht einer Person zu erkennen sein. Kleidung, Tätowierungen, Ort der Aufnahme und andere "Erkennungsmerkmale" reichen bereits aus, dass für die Person eine schriftliche Einverständniserklärung ( Modelrelease ) benötigt wird.

  • als Fausregel gilt: wenn sich die Person selber auf dem Foto identifizieren könnte, ist der Einsatz ohne schriftlicher Einverständniserklärung ( Modelrelease ) nicht erlaubt!

3.2 Verbotene Personenfotos

Folgende Personenfotos sind auf fineartprint.de nicht erlaubt.

  • Aufnahmen von Personen, von denen keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt und die nicht unter die Ausnahmen von §22ff KUG fallen.
  • Papaprazzi-Fotografie: unter Einsatz von Kamarasystemen aus weiter Entfernung oder getarnter Position unbemerkt in den Privatbereich/in die Geschäftsräume hinein fotografieren um Einblicke in das Privat-/Geschäftsleben auszuspähen
  • Aufnahmen, die in die Privatsphäre eingreifen
  • Aufnahmen, die in die Intimspähre eingreifen
  • Aufnahmen, die zu einer Herabsetzung, Zurschaustellung, Verächtlichmachung, Anprangerung führen könnten
  • Aufnahmen, die zu einer Personengefährdung führen könnten

Dieses Foto würde gleich in mehrere Kategorien fallen:

  • es liegt dem Fotografen keine schriftliche Einverständniserklärung vor
  • Paprazzi-Fotografie
  • Aufnahme in die Privat- und Intimsphäre
  • Aufnahme von einem nicht-öffentlich zugänglichen Ort ( Innenhof )
  • Aufnahmen, die zu einer Personengefährdung führen können ( angenommen, der Mann wäre nicht der Freund unserer Kollegin, sondern der Liebhaber :-) )

4. Links und Downloads

Geschäftsfähigkeit:
Damit Sie den Service von fineartprint.de nutzen können, müssen Sie voll geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, so benötigen wir das Einverständnis der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck der Einverständniserklärung können Sie unter folgenden Links herunterladen.

Bitte faxen Sie uns den ausgefüllten Vordruck zu, damit Sie sich registrieren können.

Einverständniserklärung ( Model Release ):
Wir haben in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt eine Einverständniserklärung ( Model Release ) entwickelt. Das Einverständnis zur kommerziellen Nutzung der Fotos auf fineartprint.de ist bei der Ablichtung von Personen notwendig. Diese rechtliche Grundlagen sind im §22 des KunstUrheberGesetzes (KunstUrhG) geregelt. Ausnahmen sind im §23 KunstUrhG geregelt.

Dieser Vertrag regelt die Nutzungsrechte an den Fotos. Er regelt nicht die Modalitäten der Zusammenarbeit mit einem Model ( z.B. Annulierungen, Arbeitszeiten, Reisekosten, Ablauf des Shootings, etc. ). Die Gestaltung der Zusammenarbeit obliegt Ihnen bzw. dem Model und der Modelagentur.

Bitte bewahren Sie den Model Release Vertrag sorgfältig auf. Damit wir diesen bei Bedarf bei Ihnen anfordern können.

Hier erhalten Sie einen Mustervordruck für die Einverständniserklärung (Model Release):

Freigabeerklärung für ein Objekt ( Property Release ):
Bei Fotografien von Gebäuden und dgl. ist §59 UrhG einschlägig. Werke an öffentlichen Plätzen dürfen fotografiert werden. Allerdings nur, wenn das Foto von öffentlichem Grund aus aufgenommen wurde ( nicht also aus der gegenüberliegenden Wohnung ). Ein property-release ist daher nötig bei Fotografien auf Privatgelände oder in Gebäuden. Bei Veranstaltungen kommt es darauf an, um was für eine Veranstaltung es sich handelt. Grundsätzlich wird der Veranstalter das Hausrecht haben ( etwa bei Konzerten und Messen ), so daß sich eine Vereinbarung empfiehlt.

Hier erhalten Sie einen Mustervordruck für die Freigabeerklärung für ein Objekt (Property Release):

Dieser Property Release Vertrag ist zu Ihrer Sicherheit. Wenn Sie in einem Museum, Privatgelände oder Unternehmen Aufnahmen machen, so bewahren Sie einen Property Release Vertrag sorgfältig auf, damit die Aufnahme in unserer Comunity hochgeladen werden darf und Sie uns diesen auf Anfrage zusenden können.

Hinweis: Sollten Sie in geschlossenen Räumen fotografieren ( Museum, etc. ), so ist das Hochladen in der Community nicht automatisch erlaubt. Fragen Sie bei dem Inhaber nach, ob dies in Ordnung ist.

Weitere Links zum Thema Bildrecht

weitere wichtige Informationen erhalten Sie demnächst in unserem Community Guide.

Literaturhinweise:

Als Grundlage dieses Künstler Tutorials diente folgendes Buch:

Wanckel/Nitschke
Foto- und Bildrecht
Verlag C.H. Beck
ISBN 3 406 51472 3

5. Steuerliche Informationen

Einnahmen ohne Anmeldung eines Gewerbes

Solange Sie keine langfristige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, benötigen sie kein Gewerbe. Das Finanzamt erkennt die Einnahmen als Liebhaberei an. Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird. Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern, insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Bitte lesen Sie dazu auch die ausführlichen Informationen unseres Steuerberaters.

Einnahmen mit Anmeldung eines Gewerbes

Wenn Sie die Einnahmen aus fineartprint.de im gewerblichen Rahmen beziehen (langfristige Gewinnerzielungsabsicht), so benötigen wir Ihre Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt.-ID.). Diese können Sie beim Bundesamt für Finanzen beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeszentralamtes für Steuern
( Link dahinter http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/index.html )
Telefonisches Vergabe und Bestätigungsverfahren: Montag- Freitag: 7.00- 18.00 Uhr
Internet-Bestätigungsverfahren: täglich 5.00 bis 23.00 Uhr
Internet-Vergabeverfahren: täglich 5.00 bis 23.00 Uhr

Online Beantragung der UstID Nummer: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/515_vergabe/index.html

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis


Referat St I 3
Tel.: +49-(0)228-406-1222
Fax: +49-(0)228-406-3801, -3753


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